Die Klagen

Der AStA der Universität Potsdam, vertreten durch Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, hat zwei Normenkontrollverfahren gegen Zulassungsordnungen der Universität Potsdam eingereicht. Beide Verfahren richten sich gegen feste Zulassungsvoraussetzungen, die einen Teil von Bachelor-Absolvent_innen von vornherein vom Masterstudium ausschließen. An dieser Stelle gibt’s die Hintergründe zu den Verfahren: Sowohl kurz aufgearbeitet als auch im Original mit allen Besonderheiten juristischer Formulierungskunst.

Beide Klagen wurden durch ein Rechtsgutachten unseres Vorgänger-AStA vorbereitet. Nach brandenburgischem Landesrecht hat der AStA demnach den Status einer Behörde und ist demnach dazu in der Lage, ohne eine_n „Musterkläger_in” gegen Verordnungen Klage einzureichen. Dem AStA sind damit einige Möglichkeiten eröffnet: Wir können so nicht mehr nur reaktiv handeln, wenn die ersten individuellen Opfer schon voll in den Schwierigkeiten sitzen. Vielmehr sind wir in der Lage, die Rechte von Studierenden „präventiv” einzuklagen. Wir können also, wenn fragwürdige Verordnungen oder Gesetze die Rechte von Studierenden bedrohen, sich aber (noch) kein_e Betroffene_r findet, der/die dazu bereit und dazu in der Lage ist den langen Rechtsstreit auf sich zu nehmen ein Urteil dazu forcieren.

Die Normenkontrollverfahren zielen dementsprechend auf zweierlei: Erstens fordern wir den Masterzugang für jede_n ein. Wir wollen also eine grundsätzliche Verbesserung für die Studierenden beim Übergang zum Master. Zweitens hängen mit den Verfahren einige Grundsatzentscheidungen zusammen: Wer soll studieren dürfen? Und wer entscheidet, wer studieren darf? Nach den neuen Regelungen dürfen zunehmend die Hochschulen diese Fragen selbst beantworten. Was erwarten wir von den Hochschulen, welche gesellschaftlichen Aufgaben werden an sie übertragen? Wenn die Hochschulen von der Pflicht des gerechten Zugangs zu Bildungsabschlüssen entbunden werden, wer kann diese Aufgabe dann übernehmen? Oder schreiten wir zurück und verneinen die Pflicht von staatlichen Institutionen, soziale Benachteiligungen zu vermindern? Wer übernimmt die Aufgabe der Hochschulfinanzierung und sorgt damit für die Bereitstellung oder gerade Nicht-Bereitstellung von Studienplätzen? Die Liste ließe sich erweitern. Diese Fragen werden nicht alle grundsätzlich in den initiierten Verfahren geklärt. Sie stellen in Teilen Folgefragen dar, die spätestens dann neu verhandelt werden müssen, wenn es zu (nicht nur für uns) positiven Urteilen kommt.

Die Klagen im Einzelnen

Das erste Verfahren richtet sich gegen die Master-Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Hier werden grundsätzlich alle Bachelor-Absolventen von einem Masterstudium ausgeschlossen, die nicht einen Notenschnitt von 2,5 erreichen.

Das zweite Verfahren richtet sich gegen die Master-Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Informatik. In dieser werden die Studierenden direkt in einer Konkurrenzsituation gegeneinander aufgestellt: Nur die besten zwei Drittel eines Jahrganges sollen potenzielle Masterstudierende werden. Grundsätzlich werden 33% der Absolvent_innen vom weiterführenden Masterstudium ausgeschlossen.

Der Unterschied zu schon bekannten Numerus-Clausus-Regelungen ist, dass diese neuen Zugansvoraussentzungen nicht an die tatsächlichen Lehrkapazitäten der Universität gekoppelt sind. Es sind quantitative Zugangsbeschränkungen, die auf die defizitäre Finanzierung und dem daraus resultierenden Kapazitätsmangel der Universitäten antworten. Die neuen Verfahren definieren also die Studierfähigkeit für den Master. Bachelor-Absolvent_innen, die nicht einem willkürlich gesetzten Notenstand erreichen, sollen grundsätzlich und dauerhaft vom weiteren Studium ausgeschlossen bleiben.

Beide Normenkontrollverfahren wurden am 19. Februar 2009 beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingereicht. Der Streitwert beider Klagen wurde vom OVG auf je 5.000,00 € festgesetzt.

» Das Rechtsgutachten
» Der Normenkontrollantrag Informatik im Wortlaut (Link folgt)
» Der Normenkontrollantrag BWL im Wortlaut (Link folgt)

Die Studentische Kritik im Überblick

Der soziale Aspekt: Die künstliche Verknappung von Ressourcen, in diesem Fall von Bildung und dessen verwertbarer Form der Abschlüsse, führt zu einem erhöhten Konkurrenzdruck. Der insgesamt schon hohe Leistungsdruck, unter dem eine wachsende Zahl von Studierenden leidet, wird verstärkt. Studiumsabbrüche, psychische Erkrankungen sowie Missbrach von leistungssteigernden und antidepressiven Medikamenten sind die jetzt schon zu beobachtende Folgen.

Studierende, die aus finanziellen Gründen dazu gezwungen sind neben dem Studium zu arbeiten, werden direkt benachteiligt. Da sie während des in einem möglichst kleinen Zeitfenster zu absolvierendem Studium gezwungen sind, neben dem Studium zu arbeiten, fehlt ihnen diese Zeit als Lern- und Regenerationszeit. Ein Umstand, der sich direkt im Notenschnitt widerspiegelt. Gleiches gilt für Studierende, die Kinder oder Familienangehörige pflegen müssen oder sonstige soziale Verpflichtungen haben.

Der juristische Aspekt sozialer Gerechtigkeit: Der generelle Ausschluss von Masterbewerbern vom weiteren Studium stellt einen Verstoß gegen Art. 12 GG, der die freie Berufswahl sicherstellt, dar. Öffentliche Hochschulen haben als staatliche Institutionen die Pflicht, Bildungsabschlüsse nach gerechten Kriterien und frei von Hürden zur Verfügung zu stellen. Das Leistungsprinzip stellt aus sozialen Gründen keine gerechtes Kriterium dar.

Der demokratische Aspekt: Die grundsätzliche Kopplung des Masters an Leistung und die damit verbundenen Zukunftsängste verringern die Bereitschaft sich ehrenamtlich zu engagieren. Wenn Ehrenamt mit der Verwirklichung von Lebensentwürfen konkurrieren muss, schwindet die Bereitschaft Zusatzbelastung und Risiko in Kauf zu nehmen. Weniger Paritzipation in (Hochschul-)politik sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen und Verbänden kommt dabei raus.

Der volkswirtschaftliche Aspekt: Wenn Bildung nicht nur für soziale sondern auch für wirtschaftliche Innovation notwendige Voraussetzung ist, verhindert die Verknappung von Bildungsabschlüssen notwendige Entwicklungen im gesellschaftlichen und im volkswirtschaftlichen Sinne.

Der Aspekt freie Hochschule: Mit der Kopplung des Masterzugangs an den Aspekt Leistung werden die Zugangschancen ungerecht zugunsten von Studierenden mit finanzieller Absicherung und ohne soziale Verpflichtungen verteilt. Gekoppelt mit der permanenten Leistungsüberprüfung in den neuen Studiengängen werden nur ein Lernverhalten gefördert und andere Qualitäten vollständig ausgeblendet. Die Universitäten beschränken so ihren wissenschaftlichen Nachwuchs ein bestimmtes Klientel angepasster Leistungsbefürworter und fördert so eigenen Strukturkonservativismus.