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	<title>Master für alle!</title>
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	<pubDate>Fri, 01 May 2009 13:12:46 +0000</pubDate>
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		<title>29.04.2009: Launch von masterfueralle.de</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Apr 2009 08:33:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>

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		<description><![CDATA[Der AStA der Universität Potsdam übersendet seine Petition an den Landtag und schaltet die Petitionen frei. Auf der Vollversammlung um 13.00 Uhr werden die Studierenden das erste Mal über diese Seite informiert&#8230; Die Pressearbeit zum Portal beginnt. Stay tuned!
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Der AStA der Universität Potsdam übersendet seine Petition an den Landtag und schaltet die Petitionen frei. Auf der Vollversammlung um 13.00 Uhr werden die Studierenden das erste Mal über diese Seite informiert&#8230; Die Pressearbeit zum Portal beginnt. Stay tuned!</p>
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		<title>06.04.2009: Master für alle?</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Apr 2009 14:37:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Der AStA der Universität Potsdam wehrt sich dagegen, dass nicht alle Bachelor-Absolventen auch einen Zugang zum Masterstudium bekommen. Er hat deswegen am Verwaltungsgericht Potsdam ein Normenkontrollverfahren gegen Zulassungsbeschränkungen zu Masterstudiengängen eingereicht. Im letzten Jahr waren mehrere Ordnungen an der Universität Potsdam verabschiedet worden, die die Zulassung zum Master nach Ansicht des AStA unzulässig einschränken.
Laut einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der AStA der Universität Potsdam wehrt sich dagegen, dass nicht alle Bachelor-Absolventen auch einen Zugang zum Masterstudium bekommen. Er hat deswegen am Verwaltungsgericht Potsdam ein Normenkontrollverfahren gegen Zulassungsbeschränkungen zu Masterstudiengängen eingereicht. Im letzten Jahr waren mehrere Ordnungen an der Universität Potsdam verabschiedet worden, die die Zulassung zum Master nach Ansicht des AStA unzulässig einschränken.<span id="more-118"></span></p>
<p>Laut einem vom AStA in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten verstoßen solche generellen Ausschlüsse gegen den Artikel 12 des Grundgesetzes und sind demnach verfassungswidrig, da sie die freie Wahl des Arbeits- und Ausbildungsplatzes behindern.</p>
<p>Die Zulassungsordnungen für die Masterstudiengänge an der Uni Potsdam sind unterschiedlich. Sie sehen beispielsweise eine Mindestnote im Bachelor von 2,5 vor oder legen fest, dass nur die besten zwei Drittel eines Jahrganges in den Kreis der Master-Anwärter aufgenommen werden. Der AStA beklagt exemplarisch zwei Zulassungsordnungen, in denen je eine dieser beiden Regelungen vorkommt.</p>
<p>Mit einer erfolgreichen Klage erhoffen die Studentenvertreter, einen Präzedenzfall zu schaffen, der zukünftigen Bewerbern ermöglichen soll, sich auf einen Masterstudiengang einzuklagen.</p>
<p><i>Quelle: <a target="_blank" href="http://bildungsklick.de/a/67546/master-fuer-alle/">bildungsklick.de</a> am 06.04.2009</i></p>
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		<title>04.04.2009: Per Gericht zum Master</title>
		<link>http://www.masterfueralle.de/04042009-per-gericht-zum-master</link>
		<comments>http://www.masterfueralle.de/04042009-per-gericht-zum-master#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 20 Apr 2009 14:33:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[AStA klagt gegen Zulassungsbeschränkungen
Potsdams Studentenvertreter wehren sich dagegen, dass die Universität nicht alle jungen Leute mit einem Bachelor-Abschluss weiterstudieren lässt. In einem bundesweiten Musterprozess will der AStA die Zulassungsbeschränkungen für verschiedene Masterstudiengänge kippen und hat eine Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.
Das Grundgesetz garantiert sie - die freie Wahl des Berufs. Genau diese Berufswahlfreiheit wird verletzt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>AStA klagt gegen Zulassungsbeschränkungen</h4>
<p><b>Potsdams Studentenvertreter wehren sich dagegen, dass die Universität nicht alle jungen Leute mit einem Bachelor-Abschluss weiterstudieren lässt. In einem bundesweiten Musterprozess will der AStA die Zulassungsbeschränkungen für verschiedene Masterstudiengänge kippen und hat eine Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.</b><span id="more-112"></span></p>
<p>Das Grundgesetz garantiert sie - die freie Wahl des Berufs. Genau diese Berufswahlfreiheit wird verletzt, wenn nicht alle Bachelor-Absolventen weiterstudieren dürfen, sagt Sebastian Schulz, beim AStA Referent für Studienbedingungen.</p>
<p><i>&#8220;Wir sehen es als Grundrecht an, als freie Entscheidung - und in vielen Bereichen eine Notwendigkeit -, einen Beruf der freien Wahl auszuüben. Und wir sehen die Universität in der Pflicht, diese Ausbildung, beziehungsweise die damit verbundene Bildung, bereitzustellen.&#8221;</i></p>
<p>Und deshalb hat der AStA Klage eingereicht beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Potsdams Uni-Leitung hält die Klage für unzulässig und hofft darauf, dass das Gericht sie erst gar nicht annimmt. Ein betroffener Student dürfe klagen, nicht aber der AStA, meint Uni-Kanzlerin Barbara Obst-Hantel.</p>
<p><i>&#8220;Wir sind der Auffassung, dass unser Vorgehen, auch gerade vor dem Hintergrund der Vorgaben der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz, die ganz eindeutig qualitative Kriterien befürwortet haben - beide -, dass unsere Regelungen rechtmäßig sind. Also wir sehen das ganz gelassen.&#8221;</i></p>
<p>Zulassungsbeschränkungen für den Master sind europaweit üblich - sagt Potsdams Uni-Kanzlerin und verteidigt die eigenen Regeln. Barbara Obst-Hantel nennt zwei Argumente: zum einen habe die Uni Potsdam nicht genügend Kapazitäten, um alle Bachelor-Absolventen weiterstudieren zu lassen. Zum Zweiten:</p>
<p><i>&#8220;Wir haben ja hier im europäischen Hochschulraum mit Bachelor und Master eine ganz bewusste Stufung insofern, als der Bachelor der erste berufsqualifizierende Abschluss ist, der für den Arbeitsmarkt bereits qualifiziert. Wenn wir alle Absolventen zum Master führen würden, würde diese Stufung ja gar keinen Sinn machen.&#8221;</i></p>
<p>Das sieht der AStA ganz anders. In vielen Fällen reiche der Bachelor-Abschluss nicht aus, um einen ordentlichen Beruf zu ergreifen, sagt Sebastian Schulz und nennt als Beispiel die Ingenieure.</p>
<p><i>&#8220;Ich würde mich aber auch gar nicht darauf beschränken wollen, diese Berufsausbildung in den Vordergrund zu stellen. Das ist ein wichtiger Aspekt. Aber ich würde auch darüber argumentieren, dass Bildung ein freies und öffentliches Gut sein muss - und die Universität als staatliche Einrichtung in der Pflicht steht, dies zur Verfügung zu stellen.&#8221;</i></p>
<p>Die Übergänge zum Master an der Uni Potsdam sind unterschiedlich geregelt - in der Biochemie ist ein Notendurchschnitt von 2,6 nötig, bei den Philosophen wird zusätzlich ein Motivationsschreiben erwartet, im Fach Informatik können nur die besten zwei Drittel weitermachen. Ein Unding, meint der AStA.</p>
<p><i>&#8220;Es sagt nichts über die tatsächliche Leistungsfähigkeit, die Studierfähigkeit, um die es ja gehen muss, aus.&#8221;</i></p>
<p>Kanzlerin Barbara Obst-Hantel hält dagegen: Genau wie ein bestimmter Notendurchschnitt sei auch die Zwei-Drittel-Regelung in Europa durchaus üblich.</p>
<p><i>&#8220;Entweder man legt eine Note fest, oder man sagt, nur die ersten zwei Drittel… Eigentlich hat diese Zwei-Drittel-Regelung sogar Vorteile, weil - wenn es mal ein schlechterer Jahrgang gewesen sein sollte - man eine bessere Chance hat reinzukommen, auch mit einem schlechteren Notendurchschnitt. Eigentlich ist es eine günstige Regelung, diese Zwei-Drittel-Regelung.&#8221;</i></p>
<p>Bislang hat noch kein deutsches Gericht darüber entschieden, ob Zulassungsbeschränkungen beim Master verfassungsgemäß sind. Sollte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klage des Potsdamer AStA annehmen, dürfte das Interesse an einer Entscheidung groß sein. </p>
<p><i>Quelle: <a target=_blank" href="http://www.dradio.de/dlf/sendungen/pisaplus/945157/">Deutschlandfunk</a> am 04.04.2009</i></p>
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		</item>
		<item>
		<title>28.03.2009: &#8220;Warum in Nieten investieren&#8221;</title>
		<link>http://www.masterfueralle.de/28032009-warum-in-nieten-investieren</link>
		<comments>http://www.masterfueralle.de/28032009-warum-in-nieten-investieren#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 20 Apr 2009 14:32:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Eigentlich war es so gedacht: Man macht erst mal den Bachelor, dann hat man schon einen Abschluss in der Tasche. Später vertieft man sein Wissen und geht als Master hinaus in die Berufswelt. Nun soll für viele nach dem Bachelor Schluss sein

Versuchskaninchen. Immer wieder fällt dieses Wort, wenn Bachelor-Studenten über ihre Lage berichten. Noch immer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><b>Eigentlich war es so gedacht: Man macht erst mal den Bachelor, dann hat man schon einen Abschluss in der Tasche. Später vertieft man sein Wissen und geht als Master hinaus in die Berufswelt. Nun soll für viele nach dem Bachelor Schluss sein</b><br />
<span id="more-109"></span></p>
<p>Versuchskaninchen. Immer wieder fällt dieses Wort, wenn Bachelor-Studenten über ihre Lage berichten. Noch immer läuft es an vielen Hochschulen nicht rund, die Curricula in den neuen Studiengängen sind wie erste Tests in einer langen Versuchsreihe. Derweil verfliegt die Zeit, und Studentinnen wie Angela Vöhringer müssen schon über den nächsten Schritt nachdenken – den Schritt zum Master. Doch auch da fühlt sich die Freiburger Psychologie-Studentin wie ein Labortier. Denn der Zugang zum Master ist eingeschränkt, es gibt Quoten und Notenvorgaben, mit denen aber noch tüchtig experimentiert wird.</p>
<p>Nach dem Willen der Kultusminister und der Hochschulen soll nicht jeder Bachelor-Absolvent sein Studium bis zum Master fortsetzen. &#8220;Es gibt deshalb viele Unsicherheiten&#8221;, sagt Angela Vöhringer. Sie kommt jetzt ins vierte Semester, ein Jahr später könnte sie bereits ihren ersten Abschluss machen, anschließend muss sie den Sprung zum Master schaffen: &#8220;Mit dem Bachelor allein kann man in Psychologie ja nicht viel anfangen.&#8221;</p>
<p>In den vergangenen Semestern wusste niemand in Freiburg genau, wie viele Plätze es im Master-Studiengang geben wird und welche Noten man mitbringen muss. Viele Unis setzen ein Bachelor-Zeugnis mit der Note 2,5 oder besser voraus, bundesweit verlangt knapp die Hälfte aller Master-Angebote besondere Qualifikationen der Bewerber. Viele Professoren, aber auch Studenten begrüßen solche Hürden, weil sie dazu beitragen würden, jene loszuwerden, die man sonst &#8220;mitschleppen&#8221; müsste. Studienplätze sind teuer - &#8220;warum soll man das Geld in Nieten stecken?&#8221;, fragt provokant ein Student in einem Online-Forum.</p>
<p>Kritiker dagegen halten das Ganze für ein Sparmodell, mit dem Politiker die Akademikerquote durch ein zweifelhaftes Bachelor-Schnellstudium in die Höhe treiben, während der Master nur noch einem exklusiven Kreis zugestanden wird. Professoren wie Hans Spada, Psychologe an der Universität Freiburg, verweisen allerdings darauf, dass bereits in den alten Diplom-Studiengängen nicht alle bis zum Ende durchhielten: &#8220;Es gibt eine natürliche Schwundquote im Laufe der Semester.&#8221; Manche brechen ihr Studium ab, andere begnügen sich mit dem Bachelor.</p>
<p>In Potsdam wehren sich Studentenvertreter jedoch auch gegen die klaren Notenvorgaben. Sie haben eine Klage gegen die Übertrittsregeln ihrer Uni beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht und fordern einen &#8220;Master für alle&#8221;. Sebastian Schultz vom AStA sagt: &#8220;Es gibt die Angst, am Ende auf dem Bachelor zu sitzen und nur ein Akademiker zweiter Klasse zu sein.&#8221; Die Übergangshürden würden außerdem dem sozialen Klima schaden, sagt der Pädagogik-Student, der froh darüber ist, selbst noch nach dem alten Magister-Modell studieren zu können. Als Hürde vor Master-Programmen gibt es an der Universität Potsdam nicht nur Notenvorgaben, in BWL zum Beispiel muss der Bachelor mit der Note gut oder besser abgeschlossen sein. In Informatik will die Hochschule zum Master nur zulassen, wer zu den besten zwei Dritteln eines Bachelor-Jahrgangs zählt. Der Anwalt der Studenten, der Münsteraner Jurist Wilhelm Achelpöhler, hält das für besonders unsinnig: &#8220;Was ist, wenn sich Bachelor-Absolventen aus verschiedenen Jahrgängen bewerben? Dann hätten die einen Nachteil, die in dem besseren Jahrgang waren.&#8221;</p>
<p>Achelpöhler moniert, dass es in Brandenburg nicht einmal eine landesgesetzliche Grundlage für die Zugangsbeschränkungen zum Master gebe. Ihm geht es aber auch ums Grundsätzliche. &#8220;Die Ambitionen der Hochschulen und der Ministerien, Studenten rauszufiltern, sind gewaltig&#8221;, beklagt der Jurist, der Studenten bundesweit auch schon in Prozessen gegen Studiengebühren zur Seite stand. Achelpöhler beruft sich auf die im Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit. Aus dieser hatte das Bundesverfassungsgericht einst, in seinem berühmten Numerus-clausus-Urteil von 1972, abgeleitet, dass Zulassungsbeschränkungen nur zulässig sind, wenn die Hochschulen ihre Kapazitäten voll ausschöpfen. Eine Notengrenze, die allein dazu dient, schlechte Bewerber abzuwehren, sei deshalb unzulässig, argumentieren nun die Studentenvertreter.</p>
<p>Die Kultusminister und die Hochschulen stehen dagegen auf dem Standpunkt, dass ja bereits der Bachelor ein berufsqualifizierender Abschluss sei. Sie nennen ihn einen &#8220;Regelabschluss&#8221;, was impliziert, dass der Master nur als Zusatzangebot für bestimmte Absolventen zu betrachten ist. So gesehen wären die Notenvorgaben beim Übergang in Master-Angebote nicht mit dem Numerus clausus für Studienanfänger zu vergleichen. Aus der Freiheit der Berufswahl folge schließlich auch nicht, dass jeder Bürger studieren dürfe; ein Hauptschulabsolvent werde nicht zum Studium zugelassen, denn es zählt das Abitur (oder Vergleichbares wie ein Meisterbrief). Und bei den neuen Studienabschlüssen gebe es eben neue Kriterien. Im Master-Versuchsaufbau reicht das Abitur dann nur noch bis zum Bachelor.</p>
<p><i>Quelle: <a target="_blank" href="http://www.sueddeutsche.de">Süddeutsche Zeitung</a> am 28.03.2009</i></p>
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		</item>
		<item>
		<title>27.03.2009: Per Gericht zum Master</title>
		<link>http://www.masterfueralle.de/27032009-per-gericht-zum-master</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Apr 2009 14:31:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Potsdams Studentenvertreter klagen gegen Zulassungsbeschränkungen zum Master-Studium
Der Potsdamer AStA kämpft für Chancengleichheit: In einem bundesweiten Musterprozess wollen die Studentenvertreter Teile der gerade erst beschlossenen Master-Studienordnungen zu Fall bringen. Sie wehren sich dagegen, dass die Universität Potsdam nicht alle jungen Leute mit einem Bachelor-Abschluss weiterstudieren lässt. 
Die Zulassungen zu den Master-Studiengängen sind beschränkt. Sebastian Schulz, beim [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Potsdams Studentenvertreter klagen gegen Zulassungsbeschränkungen zum Master-Studium</h4>
<p><b>Der Potsdamer AStA kämpft für Chancengleichheit: In einem bundesweiten Musterprozess wollen die Studentenvertreter Teile der gerade erst beschlossenen Master-Studienordnungen zu Fall bringen. Sie wehren sich dagegen, dass die Universität Potsdam nicht alle jungen Leute mit einem Bachelor-Abschluss weiterstudieren lässt. </b><span id="more-115"></span></p>
<p>Die Zulassungen zu den Master-Studiengängen sind beschränkt. Sebastian Schulz, beim AStA Referent für Studienbedingungen. </p>
<p><i>&#8220;Hier in Potsdam sind definierte Zulassungsvoraussetzung in einigen Master-Studiengängen einerseits ein Notendurchschnitt. Das heißt, der BA muss mit 2,5 teilweise sogar mit 2,0 abgeschlossen werden. Die andere Regelung ist eine Quotenregelung: Man kommt in den Fundus derer, die zum Master zugelassen werden können, wenn man im BA zu den besten zwei Dritteln gehört.&#8221;</i></p>
<p>Das ist zum Beispiel im Fach Betriebswirtschaftslehre der Fall. Diese Hürden sind bundesweit durchaus üblich - bei jedem zweiten Master-Studiengang gibt es Beschränkungen. Die Argumente der Universitäten: der Bachelor sei eben der erste berufsqualifizierende Abschluss, nur besonders gute Studierende sollen weitermachen dürfen. Potsdams AStA hält dagegen:</p>
<p><i>&#8220;In vielen Bereichen reicht der Bachelor nicht aus. Ich würde mich aber gar nicht darauf beschränken wollen, die Berufsausbildung in den Vordergrund zu stellen. Das ist ein wichtiger Aspekt. Sondern ich würde auch darüber argumentieren, dass Bildung ein öffentliches und freies Gut sein muss und die Universität hier in der Schuld steht, dies zur Verfügung zu stellen&#8221;. </i></p>
<p>Der AStA hat deshalb vor sechs Wochen eine Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Die Studierenden berufen sich in ihrer Klage auf die vom Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit - die sei nicht mehr gewährleistet, wenn es Beschränkungen bei den Master-Studiengängen gebe. Die Uni argumentiert dagegen: Gibt es keine Hürden für den Master, werden die Studienbedingungen unerträglich. Schon jetzt sind an Potsdams Uni 20 000 Studierende eingeschrieben, obwohl die Lehrkapazitäten nur für etwa 13 000 ausreichen. Sebastian Schulz: </p>
<p><i>&#8220;Die Universität hat insofern recht, dass sie gute Bedingungen schaffen muss. Dies auf dem Rücken derer auszutragen, die nicht zugelassen werden, ist der falsche Weg.&#8221;</i></p>
<p>Das Land Brandenburg sei hier in der Pflicht - es müsse seine Hochschulen finanziell besser ausstatten. </p>
<p>Hören Sie zum Thema auch ein Gespräch mit Margret Wintermantel, Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, als <a target="_blank" href="http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2009/03/27/drk_20090327_1112_09aac166.mp3">» MP3-Audio</a> </p>
<p><i>Quelle: <a target="_blank" href="http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/941203/">Deutschlandradio Kultur</a> am 27.03.2009</i></p>
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		</item>
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		<title>13.03.2009: Eine bewusste Auswahl</title>
		<link>http://www.masterfueralle.de/13032009-eine-bewusste-auswahl</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Apr 2009 14:30:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[An der Uni Potsdam sollen nur noch die besten Studierenden den Master machen können / Der AStA klagt
Bei Florian Piepka stehen die Telefone nicht mehr still. Der Referent für Campuspolitik des Studierendenausschusses (AStA) der Uni Potsdam erhält derzeit zahlreiche Anfragen verunsicherter Studierender. Grund der Sorge: Die Universität plant eine Zulassung für das Masterstudium. In der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><b>An der Uni Potsdam sollen nur noch die besten Studierenden den Master machen können / Der AStA klagt</b></p>
<p>Bei Florian Piepka stehen die Telefone nicht mehr still. Der Referent für Campuspolitik des Studierendenausschusses (AStA) der Uni Potsdam erhält derzeit zahlreiche Anfragen verunsicherter Studierender. Grund der Sorge: Die Universität plant eine Zulassung für das Masterstudium. In der nächsten Sitzung der Senatskommission für Lehre und Studium (LSK) am 24. März steht ein Entwurf der geplanten Zulassungsordnung für alle nicht lehramtsbezogenen Masterstudiengänge zur Diskussion. Mit dem Regelwerk will die Universitätsleitung Zulassungshürden etablieren. Zugelassen für das Masterstudium würden dann laut AStA nur diejenigen Studierenden, deren Bachelor-Abschluss einer Mindestnote entspricht oder aber die besten zwei Drittel des Jahrgangs.<span id="more-107"></span></p>
<p>Eine Regelung, die das neue brandenburgische Hochschulgesetz ermöglicht. Der Punkt war im Verfahren der Gesetzgebung äußerst umstritten, wurde aber trotz vielfältiger Kritik in dem Gesetz verankert. Hintergrund der Sorge vieler Studierender ist, dass für Bachelor-Studierende, die an den neuen Hürden scheitern das Studium zur Sackgasse wird. Denn der Bachelor-Abschluss wird von vielen Arbeitgebern nicht als Vollstudium angesehen, der Weg in die Wissenschaft führt ohnehin ausschließlich über den Master-Abschluss, der sich an den Bachelor anschließt.</p>
<p>Fassungslose und wütende Anfragen von Studierenden der Uni erreichen nun den AStA. Der Sinn der geplanten Regelung erschließen sich den Studierenden nicht, erzählt Florian Piepka. Vor dem Hintergrund, dass die Hochschulen seit langem schon mit zu niedrigen Absolventenquoten kämpfen und sich allgemein ein Fachkräftemangel abzeichnet, erscheint eine strikte Auswahlregelung tatsächlich nicht einleuchtend.</p>
<p>Die Uni erklärt indes das Vorgehen damit, dass man eine qualitative Zulassungsbeschränkung habe finden müssen. Dass durch die neue Regelung Studierende vom Studienabschluss ferngehalten würden, dementiert die Hochschule. „Die Kapazitätsplanung stellt sicher, dass alle qualifizierten Bewerber den Master absolvieren können“, sagte Vizepräsident für Lehre und Studium Thomas Grünewald den PNN.</p>
<p>In den Biowissenschaften, in denen eine solche Regelung bereits besteht (Mindestnote 2,6 für den Master), habe man im vergangenen Semester kaum jemanden ablehnen müssen. Kriterien für den Zugang zum Master einzuführen, gehöre zu den von der Kultusministerkonferenz formulierten Standards, so die Uni-Leitung. Der Master-Abschluss solle im Sinne der Bologna-Idee eben kein Automatismus sein, sondern eine bewusste Entscheidung. Die Universität verweist aber auch darauf, dass die von ihr ausgearbeitete Rahmenordnung den einzelnen Fächern freistellt, ob sie eine selbst festzulegende Mindestnote, die Zugehörigkeit zu den Jahrgangsbesten, Motivationsschreiben oder sonstige Fähigkeiten und Engagement als Kriterien wählt. „Die Rahmenordnung gibt also keinen Automatismus vor“, erklärt Vizepräsident Grünewald.</p>
<p>Der AStA befürchtet dennoch den schlimmsten Fall. „Jeder Dritte wird aussortiert“, rechnet Florian Piepka vor. Die Hochschulen hätten die einzelnen Studierenden aus dem Blick verloren. „Inzwischen kämpfen wir nur noch um eine Hochschule mit einem halbwegs menschlichen Antlitz“, sagte AStA-Referent Tamas Blenessy. „Bildung und nicht etwa die Braunkohle ist die wichtigste Ressource unseres Landes“, ergänzt sein AStA-Kollege Sebastian Schultz. Doch in Brandenburg bemühten sich Politik und Hochschulen nun darum, ein Drittel aller Studierenden von dem Master-Abschluss fernzuhalten. Eine Schande nennt Sebastian Schultz das. Kurzfristige finanzielle Interessen würden den Abwärtstrend in der Entwicklung Brandenburgs nun festschreiben.</p>
<p>Bei politischen Statements alleine wollen es die Studierenden nicht belassen. Es geht um mehr, zumal die Regelung an der Potsdamer Uni kein Einzelfall in der deutschen Hochschullandschaft ist. Vor drei Wochen hat der AStA daher zwei Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Die Notengrenze sowie Quotenregelung werden darin exemplarisch an den Zulassungsordnungen der Masterstudiengänge Betriebswirtschaftslehre und Informatik beklagt. Zum Beginn des Sommersemesters wollen die Studentenvertreter zudem eine Kampagne unter dem Titel „Master für Alle“ starten. </p>
<p><i>Quelle: <a target="_blank" href="http://www.pnn.de/campus/162272/">Potsdamer Neueste Nachrichten</a> vom 13.03.2009</i></p>
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		<title>09.03.2009: Nicht jeder kann ein Master sein</title>
		<link>http://www.masterfueralle.de/09032009-nicht-jeder-kann-ein-master-sein</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Apr 2009 14:28:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.masterfueralle.de/?p=104</guid>
		<description><![CDATA[Viele Universitäten verlangen gute Noten für den Zugang zu ihren Master-Programmen. Andere setzen auf Quoten. Dagegen zieht der Asta der Universität Potsdam vor Gericht.
Nicht jeder hat in Potsdam das Zeug zum Master. Die Studenten der Fächer Biochemie oder BWL müssen mindestens die Note 2,5 erreichen, wenn sie nach dem Bachelor-Abschluss weiter studieren und einen Master-Titel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><b>Viele Universitäten verlangen gute Noten für den Zugang zu ihren Master-Programmen. Andere setzen auf Quoten. Dagegen zieht der Asta der Universität Potsdam vor Gericht.</b><span id="more-104"></span></p>
<p>Nicht jeder hat in Potsdam das Zeug zum Master. Die Studenten der Fächer Biochemie oder BWL müssen mindestens die Note 2,5 erreichen, wenn sie nach dem Bachelor-Abschluss weiter studieren und einen Master-Titel erwerben wollen. Noch enger ist das Nadelöhr für die Kommilitonen aus Fächern wie Informatik und Geoinformatik. Hier schreiben die Zulassungsordnungen der Universität Potsdam vor, dass nur die besten zwei Drittel eines Jahrgangs Zugang zum Master-Abschluss haben.</p>
<p>Diese Hürden hält die Potsdamer Studierendenschaft für verfassungswidrig, und der Asta hat beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Normenkontrollantrag eingereicht. Das Gericht wird prüfen, ob die Zulassungsordnungen der Universität mit Artikel 12 des Grundgesetzes vereinbar sind, der den Studenten die freie Wahl von Ausbildung und Beruf garantiert.</p>
<p>&#8220;Die Zugangsregeln sind ineffizient und ungerecht&#8221;, sagt Sebastian Schultz, Referent für Studienbedingungen im Asta Potsdam. Die Universität blicke nur auf die Leistung der Studierenden, anstatt ihre Kapazitäten gescheit zu verwalten. Schließlich könne die Hochschule auch nicht garantieren, dass alle Bewerber mit einem guten Notendurchschnitt zum Master zugelassen würden. Was passiert, wenn es mehr gute Kandidaten als Plätze gibt? Schultz rechnet damit, dass bald Kommilitonen vor Gericht ziehen, wenn sie wegen ihrer Note oder wegen der Quote nicht zum Master-Studium zugelassen wurden.</p>
<p>Auch anderen Universitäten drohen derartige Konflikte. Die Hochschulrektorenkonferenz und der Deutsche Hochschulverband schätzen, dass jeder zweite der etwa 3000 Master-Studiengänge, die in Deutschland im Zuge des europaweiten &#8220;Bologna-Prozesses&#8221; eingeführt wurden, einer Zugangsbeschränkung unterliegt.</p>
<p>Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, ist &#8220;durchaus optimistisch&#8221;, dass der Normenkontrollantrag des Potsdamer Asta Erfolg hat. &#8220;Zwar soll der Bachelor ein berufsqualifizierender Abschluss sein. Aber tatsächlich ist der Master noch für viele Berufe eine Zugangsvoraussetzung.&#8221; Das gelte etwa für die Fächer Pharmazie und Architektur. Und 1972 habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Grundrecht auf Berufsfreiheit das Recht auf ein entsprechendes Hochschulstudium umfasse.</p>
<p>Das gilt zwar nicht für &#8220;Fortbildungen&#8221; wie Promotionen. Und es bedeutet auch nicht, dass man die Einrichtung von Studienplätzen fordern kann. Aber, so argumentieren Juristen wie Bernhard Kempen: Wenn der Master Zugangsvoraussetzung für einen Beruf ist, kann man Bachelor-Absolventen nicht davon ausschließen. &#8220;Die Universität muss die Zahl ihrer Studienplätze für Bachelor- und Master-Studium abstimmen&#8221;, sagt Kempen. Sie könne nicht 80 Prozent der Mittel in die Grundausbildung stecken und die restliche Ausbildung nur einer kleinen Gruppe zugänglich machen.</p>
<p>Genau das haben aber viele Universitäten getan. Sie haben Zielvereinbarungen mit ihrem Bundesland geschlossen über eine gewisse Zahl an Studienplätzen. Die neuen, modularisierten Studiengänge bedeuteten einen viel größeren Betreuungsaufwand. Jeder Student will betreut, verwaltet und geprüft sein. So wurden die Studierenden teurer, und für die Master-Studenten blieb immer weniger übrig. Die Haushälter der Länder und Universitäten hofften, dass möglichst viele Kandidaten die Universität nach dem 6. Semester verlassen´würden. Diese Rechnung ist vielerorts nicht aufgegangen.</p>
<p>&#8220;Dieser Rechtsstreit zeigt das ganze Desaster der konsekutiven Studiengänge&#8221;, resümiert Kempen. In Potsdam gibt es derzeit zwar noch keine Engpässe, da die Umstellung auf Bachelor und Master noch nicht lange her ist. Aber der Asta wolle präventiv handeln, sagt Sebastian Schultz. Er fürchtet einen &#8220;Solidaritätsverlust&#8221; in der Studierendenschaft, wenn die Studenten sich erst klarmachen, dass nach dem Bachelor nur jeder Dritte von ihnen bleiben darf.</p>
<p>Dabei ist es eine Grundidee des Bologna-Prozesses, dass das Studium in zwei Stufen stattfindet, ähnlich wie das angelsächsische System von &#8220;undergraduate&#8221; und &#8220;graduate studies&#8221;. Bei der Umsetzung dieses Modells in Deutschland war auch geplant, dass nicht jeder Bachelor-Absolvent automatisch auch ein Master werden kann. Es sollte nicht beispielsweise ein Diplomstudiengang in zwei Etappen geteilt werden, sondern die Idee war: Arbeiten kann man schon mit dem ersten Abschluss, der zweite soll der Weiterbildung und Vertiefung dienen. Nur funktioniere eben dieses Prinzip in vielen Fächern (noch) nicht, sagen Kritiker. Die Universitäten sollten sich zwar Kandidaten für ihre Master-Programme aussuchen dürfen und nicht jeden zulassen müssen. Allerdings dürfe die Auswahl nicht nur nach der Note oder gar nach Prozentzahlen eines Jahrgangs erfolgen, sondern es sollten besondere Fach- oder Sprachkenntnisse berücksichtigt werden. Es müsse genügend Plätze für Master-Kandidaten geben, dafür müssten die eben notfalls von ihrer Heimat-Universität an andere Hochschulen wechseln. Denn der Bologna-Prozess sollte die Studenten selbständiger und mobiler machen.</p>
<p><i>Quelle: <a target="_blank" href="http://www.faz.net">Frankfurter Allgemeine Zeitung</a> vom 09.03.2009</i></p>
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		<title>08.03.2009: Endstation Beruf</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Apr 2009 14:27:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf den Bachelor folgt nicht automatisch der Master. Die Unis beschränken die Zulassung zur Meisterklasse und suchen sich die besten Studenten aus. Dagegen gehen die Betroffenen jetzt vor

Die Aufregung in Potsdam war groß, als die Uni im vergangenen Sommer eine Zulassungsbeschränkung für die neuen Master-Studiengänge in den Biowissenschaften ankündigte. Eine Bachelor-Abschlussnote von 2,6 oder besser [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><b>Auf den Bachelor folgt nicht automatisch der Master. Die Unis beschränken die Zulassung zur Meisterklasse und suchen sich die besten Studenten aus. Dagegen gehen die Betroffenen jetzt vor</b><br />
<span id="more-102"></span></p>
<p>Die Aufregung in Potsdam war groß, als die Uni im vergangenen Sommer eine Zulassungsbeschränkung für die neuen Master-Studiengänge in den Biowissenschaften ankündigte. Eine Bachelor-Abschlussnote von 2,6 oder besser sollten Kandidaten vorweisen, die sich in die Fächer Ökologie, Zelluläre Biologie, Biochemie und Bioinformatik einschreiben wollten. Viele Studenten waren erzürnt über die neuen Regelungen.</p>
<p>Ihre Befürchtung: Für Bachelors, die an dieser Hürde scheitern, wird das gestufte Studiensystem zur Sackgasse. Insbesondere in den Naturwissenschaften, wo heute ein großer Anteil der Studierenden die Uni erst mit dem Doktortitel verlässt, reicht der Bachelor möglicherweise nicht aus. Absolventen, die es nur bis zum ersten Abschluss schaffen, könnten von Arbeitgebern auf eine Stufe mit Absolventen einer Ausbildung gestellt werden.</p>
<p>„Bei uns haben sich schon viele besorgte Studierende gemeldet, die wir leider nicht beruhigen können“, sagt Asta-Referent Florian Piepka. „Der Master-Zugang muss frei bleiben, sonst gehen hier viele Berufsperspektiven zwangsweise aus Gründen baden, die die Studierenden meist nicht zu vertreten haben.“</p>
<p>Die Universität beschwichtigt. Man habe eine qualitative Zugangsbeschränkung finden müssen, sagte Uni-Vizepräsident Thomas Grünewald. Zum Wintersemester 2008/2009 sei zudem kaum ein Bewerber aufgrund der Note abgelehnt worden. In der Biochemie sei dies zum Beispiel nur in einem Fall geschehen.</p>
<p>Allerdings habe es in Potsdam bisher auch erst wenige Bachelor-Absolventen gegeben. „Die große Welle von Studierenden, die ihr Studium nicht fortsetzen dürfen, wird erst auf uns zukommen“, sagt Studentenvertreter Florian Piepka. Er geht davon aus, dass die Uni nun schrittweise Zulassungsbeschränkungen für fast alle Master einführen wird. Eine neue Regelung im brandenburgischen Hochschulgesetz öffnet dafür Tor und Tür.</p>
<p>Potsdam ist kein Einzelfall. Dass der Zugang zum konsekutiven, also einem auf dem Bachelor-Studium aufbauenden Master von weiteren Kriterien als einem bestandenen Bachelor-Examen abhängt, ist eher die Regel als die Ausnahme. Die Kultusministerkonferenz der Länder hat die Hochschulen bereits in ihren gemeinsamen Strukturvorgaben aus dem Jahr 2003 dazu aufgefordert, besondere Hürden für Master-Kandidaten zu schaffen.</p>
<p>In einem solchen System mit gestuften Studienabschlüssen sei der Bachelor der Regelabschluss, mit dem die Mehrzahl der Studenten in den Beruf starten soll. „Bei den Zugangsvoraussetzungen zum Master muss daher der Charakter des Master-Abschlusses als weiterer berufsqualifizierender Abschluss betont werden“, heißt es in den Strukturvorgaben. „Im Interesse der internationalen Reputation und der Akzeptanz der Master-Abschlüsse durch den Arbeitsmarkt ist ein hohes fachliches und wissenschaftliches Niveau (…) zu gewährleisten. Deshalb soll das Studium im Master-Studiengang von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden.“</p>
<p>In einigen Bundesländern legen die Wissenschaftsministerien zudem fest, wie die Hochschulen die Kapazitäten für Bachelor- und Master-Studiengänge zu verteilen haben und welche Übergangsquoten es zum Master geben soll. In Berlin wurde eine Quote von 70 Prozent vereinbart. In Niedersachsen gelten 50 Prozent als Planungsgröße für die Hochschulen. Kritiker sehen hier versteckte Sparmaßnahmen. Verbände wie der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) befürchten, dass das Niveau der Ausbildung sinken könnte.</p>
<p>In der Praxis führen die Vorgaben zu einem Dschungel aus Kriterien: Die Palette reicht von einem bestimmten Notenschnitt im Bachelor oder einem Numerus clausus über Berufserfahrung, Sprachkenntnisse bis hin zu Auswahlgesprächen, Motivations- und Empfehlungsschreiben oder Aufnahmeprüfungen. Die Zahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden Master-Plätze variiert von Fach zu Fach und von Hochschule zu Hochschule. Viele Unis haben noch gar keine Erfahrungen gesammelt, wie viele Studenten überhaupt einen Master anstreben.</p>
<p>Das führt derzeit dazu, dass in einigen Studiengängen sogar Plätze freibleiben. Für den ersten Jahrgang des zum Wintersemester 2007/2008 gestarteten Master in Politikwissenschaft an der Uni Mannheim etwa hatten sich gerade mal fünf Studenten eingeschrieben. Grund: Ein Großteil der Bachelor-Absolventen hatte sich dafür entschieden, im Ausland weiterzustudieren oder gleich in den Beruf einzusteigen.</p>
<p>Laut einer Umfrage des Magazins „Junge Karriere“ unter den größten Wirtschaftsfakultäten deutscher Universitäten sieben alle befragten Hochschulen für das Masterstudium Studenten der BWL, VWL und verwandter Fächer aus: Meist wird eine bestimmte Bachelor-Note – die Grenze liegt im Schnitt bei etwa 2,5 – verlangt. Viele Unis setzen zudem auf differenzierte Auswahlverfahren. Besonders gründlich geht die LMU München vor. Neben dem Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers fordert sie einen TOEFL- (mindestens 600 Punkte) und einen GMAT-Test. Der GMAT ist bereits für MBA-Studiengänge üblich, und auch hier müssen mindestens 600 von 800 möglichen Punkten erreicht werden. Zum Vergleich: MBA-Studenten einer Top-Business-School wie Insead erreichen im Schnitt 700 Punkte.</p>
<p>Auch die Übergangsquoten weichen erheblich voneinander ab. Die Uni Paderborn lässt zehn Prozent zu; nur so könne die Fakultät Master-Studenten optimale Bedingungen bieten, lautet die Begründung. In Mannheim hingegen dürfen 50 Prozent (BWL) beziehungsweise 60 Prozent (VWL) der Bachelors weiterstudieren. Die baden-württembergische Kaderschmiede für den Wirtschaftsnachwuchs will ihre Master zum Aushängeschild machen und auch im Ausland nach den besten Studenten fahnden.</p>
<p>Die großen Technischen Universitäten, die sich unter dem Label TU9 zusammengeschlossen haben, wollen hingegen möglichst alle eigenen Bachelor-Absolventen in den Ingenieur- und Naturwissenschaften zum Master zulassen. Horst Hippler, Rektor der Uni Karlsruhe und Sprecher der TU9, fordert, dass der Master in diesen Fächern an den Unis zum Regelabschluss wird. „Mit Bachelor ist man kein Ingenieur“, sagt der entschiedene Gegner von Quoten und Kapazitätsverordnungen. „Ich kann es zwar nicht garantieren, gehe aber davon aus, dass wir jedem unserer Bachelor einen Master-Studienplatz anbieten können.“ Studenten, die ihren Bachelor an einer Fachhochschule oder Universität gemacht haben, die nicht zum Kreis der TU9 zählt, müssen sich jedoch auf harte Auswahlverfahren einstellen.</p>
<p>In Potsdam wollen die Studenten weiter für den freien Zugang zum Master kämpfen: Rückhalt bekommen sie durch ein Rechtsgutachten des Münsteraner Anwalts Wilhelm Achelpöhler. Dieser geht davon aus, dass pauschale Beschränkungen, etwa über Mindestnoten, nicht mit dem im Grundgesetz (Artikel 12) verankerten Recht auf freie Berufswahl und freie Wahl der Ausbildungsstätte vereinbar ist. Im Auftrag des Potsdamer Asta prüft Achelpöhler derzeit die entsprechenden Studienordnungen. „Damit wollen wir die Uni-Leitung zum Einlenken bringen“, so Studentenvertreter Florian Piepka. Wenn das nicht hilft, will der Asta möglicherweise vor Gericht ziehen und in einem sogenannten Normenkontrollverfahren die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen prüfen lassen.</p>
<p>Wilhelm Achelpöhler rät betroffenen Studenten in jedem Fall dazu, eine Ablehnung fürs Master-Studium nicht klaglos zu akzeptieren. &#8220;Wichtig ist, dass man auf sich aufmerksam macht.&#8221; Oft nutze es bereits, sich an die Studentenvertretung zu wenden und mit rechtlichen Schritten zu drohen. Der Anwalt ist sich sicher: In naher Zukunft werden die ersten Bachelors gegen ihre abgelehnte Zulassung fürs Master-Studium klagen. „Die Chancen, dass sie Recht bekommen, stehen nicht schlecht.“ </p>
<p><i>Quelle: <a target="_blank" href="http://www.tagesspiegel.de/magazin/karriere/art292,2745847">Der Tagesspiegel</a> vom 08.03.2009</i></p>
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		<title>03.03.2009: Uni Münster: Zulassungsbeschränkungen sind transparent</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Apr 2009 14:21:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Münster - Wer den Bachelor-Abschluss in der Tasche hat, kann nicht automatisch in den Master-Studiengang wechseln, sondern muss ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Während der AStA der Universität Potsdam die neuen Barrieren mit einem bundesweiten Musterprozess zu Fall bringen will, bleiben die Verantwortlichen an der Uni Münster gelassen. „Wir haben alle Zulassungsordnungen rechtlich prüfen lassen, die sind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Münster -</strong> Wer den Bachelor-Abschluss in der Tasche hat, kann nicht automatisch in den Master-Studiengang wechseln, sondern muss ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Während der AStA der Universität Potsdam die neuen Barrieren mit einem bundesweiten Musterprozess zu Fall bringen will, bleiben die Verantwortlichen an der Uni Münster gelassen. „Wir haben alle Zulassungsordnungen rechtlich prüfen lassen, die sind verwaltungsgerichtsfest“, unterstreicht Dr. Marianne Ravenstein, Prorektorin für studentische Angelegenheiten.<span id="more-98"></span></p>
<p>Nach ihrer Einschätzung sind die münsterischen Regelungen „nachvollziehbar und transparent“. Vor allem verweist sie darauf, dass hier - anders als in Potsdam - nicht allein die Note darüber entscheide, wer nach dem Bachelor weiter studieren darf.</p>
<p>Die Studenten in Brandenburg argumentieren, dass eine Notengrenze, die allein dazu diene, gute von schlechten Bewerbern zu trennen, unzulässig ist. Sie beziehen sich dabei auf das Numerus-Clausus-Urteil aus dem Jahr 1972, bei dem das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Zulassungsbeschränkungen nur dann zulässig sind, wenn die Hochschulen ihre Kapazitäten voll ausschöpfen. Genau dies geschieht in Münster, betont Ravenstein. Allerdings werde darauf geachtet, dass die Kapazitäten von den besten Studierenden ausgefüllt werden.</p>
<p>Alle Masterstudiengänge in Münster haben eine eigene, zweistufige Zugangs- und Zulassungsordnung. In Stufe 1 wird die „grundsätzliche Eignung“ des Studierenden überprüft, in Stufe 2 ein Auswahlverfahren durchgeführt. Für Noten und zusätzliche Qualifikationen erhalten die Studenten Punkte, eine Rangliste wird erstellt. Unter Berücksichtigung eines „Motivationsschreibens“, einer schriftliche Bewerbung also, werden die Besten ausgewählt, wobei es in einigen Fächern auch noch Vorstellungsgespräche gibt.</p>
<p>„Natürlich müssen die Master-Studiengänge zulassungsbeschränkt sein“, betont Ravenstein. „Schließlich sind die Kapazitäten begrenzt.“ Erkenntnisse, wie viele den Sprung nicht schaffen, gebe es derzeit noch nicht. Die Zahl der Master-Bewerber werde allerdings in den nächsten Jahren zunehmen - und damit wohl auch die Zahl jener Bachelor-Absolventen, die nicht weiterkommen werden.</p>
<p><em>Quelle: <a href="http://www.mv-online.de/lokales/muenster/nachrichten/986696_Uni_Muenster_Zulassungsbeschraenkungen_sind_transparent.html" target="_blank">Münsterländische Volkszeitung</a> vom 03.03.2009</em></p>
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		<title>02.03.2009: Studieren als Hürdenlauf</title>
		<link>http://www.masterfueralle.de/02032009-studieren-als-hurdenlauf</link>
		<comments>http://www.masterfueralle.de/02032009-studieren-als-hurdenlauf#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 20 Apr 2009 14:11:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Nicht nur am Studienanfang haben Bewerber mit dem Numerus Clausus zu kämpfen. Die Notenhürde gilt auch bei Masterstudiengängen. Studentenvertreter ziehen deswegen vor Gericht.
Für Anna-Lena Meyer ist klar, dass sie weiterstudieren möchte. Mit einem Bachelor-Abschluss will sie sich nicht zufriedengeben, sie will noch einen Master erwerben. Der Bachelor sei schließlich noch nicht so viel wert, sagt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nicht nur am Studienanfang haben Bewerber mit dem Numerus Clausus zu kämpfen. Die Notenhürde gilt auch bei Masterstudiengängen. Studentenvertreter ziehen deswegen vor Gericht.</strong><span id="more-94"></span></p>
<p>Für Anna-Lena Meyer ist klar, dass sie weiterstudieren möchte. Mit einem Bachelor-Abschluss will sie sich nicht zufriedengeben, sie will noch einen Master erwerben. Der Bachelor sei schließlich noch nicht so viel wert, sagt die Bamberger Studentin der Betriebswirtschaft (BWL) im dritten Semester. Aber werden ihre Noten ausreichen?</p>
<p>Zu Master-Studiengängen wird vielerorts nur zugelassen, wer beim Bachelor-Zeugnis die Note 2,5 oder besser mitbringt. &#8220;Wir alle spüren deshalb einen großen Druck&#8221;, sagt Meyer über sich und ihre Kommilitonen. In BWL geht schnell mal eine Klausur daneben, und anders als in den alten Diplom-Studiengängen zählt nun jede Note.</p>
<p><strong>Hitzige Konkurrenz</strong></p>
<p>Der Asta, der Allgemeine Studierendenausschuss, der Universität Potsdam will sich das nicht gefallen lassen und in einem bundesweiten Musterprozess die neuen Zulassungsbarrieren zu Fall bringen. Er klagt dagegen, dass nicht nur Studienanfänger, sondern auch Bewerber für den Master einen Numerus clausus überwinden müssen.</p>
<p>Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat der Asta jetzt einen Normenkontrollantrag eingereicht. In BWL verlangt die Universität Potsdam von Master-Studenten eine Bachelor-Note von 2,5 oder besser; und in Informatik wird nur zugelassen, wer zu den besten zwei Dritteln seines Bachelor-Jahrgangs zählt. Nach Ansicht des Asta heizen solche Regeln die Konkurrenz unter den Studenten auf ungesunde Weise an.</p>
<p>Zurzeit ringen Hochschulen, Kultusminister und die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen (ZVS) um ein bundesweites Serviceverfahren, um das gegenwärtige Durcheinander bei der Zulassung von Studienanfängern zu beenden.</p>
<p><strong>Neuer &#8220;Regelabschluss&#8221; Bachelor</strong></p>
<p>An diesem Dienstag bittet Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) die Beteiligten erneut zu einer Gesprächsrunde. Bisher konzentriert sich die Debatte auf den Beginn des Studiums. &#8220;Das Problem der Master-Bewerbungen ist bei den Hochschulen noch gar nicht richtig angekommen&#8221;, sagt ein Mitarbeiter der ZVS. Doch schon bald werden die Absolventen der meist nur auf sechs Semester angelegten Bachelor-Angebote scharenweise in die neuen Master-Studiengänge drängen - und dann erneut ausgesiebt werden. Nach Auskunft der Hochschulrektorenkonferenz ist bundesweit etwa jeder zweite Master-Studiengang zulassungsbeschränkt.</p>
<p>Die Kultusminister betrachten den Bachelor als neuen &#8220;Regelabschluss&#8221;; der Master, so sehen es auch viele Professoren, soll den guten und an wissenschaftlicher Vertiefung interessierten Studenten vorbehalten bleiben. Gäbe es einen freien Zugang zum Master, wie es Studentenvertreter fordern, würde das die Hochschulreform komplett infragestellen.</p>
<p>Für Juristen kann sich so ein neues Feld auftun, um Bewerber einzuklagen. In Potsdam beruft sich der Anwalt des Asta auf die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit. Aus dieser hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem berühmten Numerus-Clausus-Urteil von 1972 abgeleitet, dass Zulassungsbeschränkungen nur zulässig sind, wenn die Hochschulen ihre Kapazitäten voll ausschöpfen. Eine Notengrenze, die allein dazu dient, angeblich schlechte Bewerber abzuwehren, sei unzulässig, meinen deshalb die Studentenvertreter. In Brandenburg gebe es dafür noch nicht einmal eine landesgesetzliche Grundlage.</p>
<p>Die Universitätsleitung in Potsdam hingegen sieht sich im Recht. Master-Angebote seien wie ein zweiter Studiengang; und für diesen seien Bachelor-Absolventen eben nicht automatisch qualifiziert.</p>
<p><em>Quelle: <a href="http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/413/460049/text/" target="_blank">Süddeutsche Zeitung</a> vom 02.03.2009</em></p>
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