Der AStA der Universität Potsdam wehrt sich dagegen, dass nicht alle Bachelor-Absolventen auch einen Zugang zum Masterstudium bekommen. Er hat deswegen am Verwaltungsgericht Potsdam ein Normenkontrollverfahren gegen Zulassungsbeschränkungen zu Masterstudiengängen eingereicht. Im letzten Jahr waren mehrere Ordnungen an der Universität Potsdam verabschiedet worden, die die Zulassung zum Master nach Ansicht des AStA unzulässig einschränken. Zum Fortsetzen bitte klicken »
Hier findest Du alle Artikel aus der Kategorie Presse
04.04.2009: Per Gericht zum Master
AStA klagt gegen Zulassungsbeschränkungen
Potsdams Studentenvertreter wehren sich dagegen, dass die Universität nicht alle jungen Leute mit einem Bachelor-Abschluss weiterstudieren lässt. In einem bundesweiten Musterprozess will der AStA die Zulassungsbeschränkungen für verschiedene Masterstudiengänge kippen und hat eine Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Zum Fortsetzen bitte klicken »
28.03.2009: “Warum in Nieten investieren”
Eigentlich war es so gedacht: Man macht erst mal den Bachelor, dann hat man schon einen Abschluss in der Tasche. Später vertieft man sein Wissen und geht als Master hinaus in die Berufswelt. Nun soll für viele nach dem Bachelor Schluss sein
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27.03.2009: Per Gericht zum Master
Potsdams Studentenvertreter klagen gegen Zulassungsbeschränkungen zum Master-Studium
Der Potsdamer AStA kämpft für Chancengleichheit: In einem bundesweiten Musterprozess wollen die Studentenvertreter Teile der gerade erst beschlossenen Master-Studienordnungen zu Fall bringen. Sie wehren sich dagegen, dass die Universität Potsdam nicht alle jungen Leute mit einem Bachelor-Abschluss weiterstudieren lässt. Zum Fortsetzen bitte klicken »
13.03.2009: Eine bewusste Auswahl
An der Uni Potsdam sollen nur noch die besten Studierenden den Master machen können / Der AStA klagt
Bei Florian Piepka stehen die Telefone nicht mehr still. Der Referent für Campuspolitik des Studierendenausschusses (AStA) der Uni Potsdam erhält derzeit zahlreiche Anfragen verunsicherter Studierender. Grund der Sorge: Die Universität plant eine Zulassung für das Masterstudium. In der nächsten Sitzung der Senatskommission für Lehre und Studium (LSK) am 24. März steht ein Entwurf der geplanten Zulassungsordnung für alle nicht lehramtsbezogenen Masterstudiengänge zur Diskussion. Mit dem Regelwerk will die Universitätsleitung Zulassungshürden etablieren. Zugelassen für das Masterstudium würden dann laut AStA nur diejenigen Studierenden, deren Bachelor-Abschluss einer Mindestnote entspricht oder aber die besten zwei Drittel des Jahrgangs. Zum Fortsetzen bitte klicken »
09.03.2009: Nicht jeder kann ein Master sein
Viele Universitäten verlangen gute Noten für den Zugang zu ihren Master-Programmen. Andere setzen auf Quoten. Dagegen zieht der Asta der Universität Potsdam vor Gericht. Zum Fortsetzen bitte klicken »
08.03.2009: Endstation Beruf
Auf den Bachelor folgt nicht automatisch der Master. Die Unis beschränken die Zulassung zur Meisterklasse und suchen sich die besten Studenten aus. Dagegen gehen die Betroffenen jetzt vor
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03.03.2009: Uni Münster: Zulassungsbeschränkungen sind transparent
Münster - Wer den Bachelor-Abschluss in der Tasche hat, kann nicht automatisch in den Master-Studiengang wechseln, sondern muss ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Während der AStA der Universität Potsdam die neuen Barrieren mit einem bundesweiten Musterprozess zu Fall bringen will, bleiben die Verantwortlichen an der Uni Münster gelassen. „Wir haben alle Zulassungsordnungen rechtlich prüfen lassen, die sind verwaltungsgerichtsfest“, unterstreicht Dr. Marianne Ravenstein, Prorektorin für studentische Angelegenheiten. Zum Fortsetzen bitte klicken »
02.03.2009: Studieren als Hürdenlauf
Nicht nur am Studienanfang haben Bewerber mit dem Numerus Clausus zu kämpfen. Die Notenhürde gilt auch bei Masterstudiengängen. Studentenvertreter ziehen deswegen vor Gericht. Zum Fortsetzen bitte klicken »
19.02.2009: AStA klagt gegen Masterbeschränkung
Potsdam (dpa). »Keine Zulassungsbeschränkungen für den Master« fordert der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität Potsdam. In einer Mitteilung vom Mittwoch beklagte der AStA die Einschränkungen bei Masterstudiengängen. Demnach dürfen in manchen Fächern nur die Studenten einen Master machen, die besonders gute Noten erzielt haben. Der AStA sieht darin eine Verletzung des Grundgesetzes. Jetzt soll das Verwaltungsgericht Potsdam entscheiden, ob die Reglementierung zulässig ist. Zum Fortsetzen bitte klicken »
