Anmerkungen zur Anmeldung für den Studi-Server

Einsichtnahme in die Nutzerdateien und Dokumentation des Nutzerverhaltens

Dies geschieht nach Maßgabe des Paragraphen 7 Absätze 5 bis 8 der Benutzungsordnung des Studi-Servers. Die Formulierung hört sich erstmal sehr hart an, wenn Ihr allerdings die betreffenden Paragraphen lest, seht Ihr, daß es nicht so schlimm ist.

In §7 Absatz 5 wird der AStA dazu berechtigt, die Inanspruchnahme des Studi-Servers durch die einzelnen Nutzer zu dokumentieren und auszuwerten, allerdings nur soweit es erforderlich ist z.B.:

  1. zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Systembetriebs
  2. zum Schutz der personenbezogenen Daten anderer Nutzer
  3. für das Erkennen und Beseitigen von Störungen
  4. zur Aufklärung und Unterbindung rechtswidriger oder mißbräuchlicher Nutzung

In §7 Absatz 7 wird das auf den Nachrichtenverkehr ausgeweitet, also insbesondere auf den Mailverkehr. Dort geht es aber um die Umstände der Telekommunikation und nicht um die Inhalte !

Einsicht in die Benutzerdateien

Der AStA ist unter den gleichen Voraussetzungen (siehe oben) auch berechtigt unter Beachtung des Datenschutzes in Benutzerdateien Einsicht zu nehmen, soweit dies erforderlich ist zur Beseitigung aktueller Störungen oder zur Aufklärung und Unterbindung von Mißbräuchen, sofern hierfür tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

Maschinelle Verarbeitung personenbezogener Daten

Ein sehr drastische Formulierung für die Tatsache, daß der AStA eine Nutzerdatei führt, in der der Name, die Anschrift, die Mailkennung und die Benutzerkennung jedes Benutzers steht. Genau das steht in Paragraph 7 Absatz 1 und nicht mehr.