19.02.2009: Studenten klagen vor Gericht Verfahren gegen Zulassungsregeln

POTSDAM Der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) der Universität Potsdam hat beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein Normenkontrollverfahren gegen Zulassungsbeschränkungen für weiterführende Masterstudiengänge eingereicht. Die Studenten halten die Beschränkungen ihrer Hochschule für grundgesetzwidrig.

Die Universität lässt zum Beispiel nur solche Studenten zum Masterstudiengang Biochemie zu, die einen grundständigen Bachelorstudiengang mindestens mit der Note 2,5 abgeschlossen haben. Der Münsteraner Fachanwalt Wilhelm Achelpöhler hatte in einem von den Studenten in Auftrag gegebenen Gutachten festgestellt, dies behindere die grundgesetzlich garantierte freie Wahl des Arbeits- und Ausbildungsplatzes. Er vertritt die Studenten auch beim anstehenden Verfahren. Rein rechnerisch stehen der Universität für die Masterstudiengänge weniger Plätze zur Verfügung als für die Bachelorstudiengänge. So gibt es für den Bachelorstudiengang Biochemie 120 Plätze im Jahr, für den Masterstudiengang aber nur 25.

Hochschulsprecherin Janny Armbruster weist jedoch darauf hin, dass Bachelor-Absolventen unter vielen Master-Studiengängen wählen können und nicht unbedingt den fachgleichen Master studieren müssen.

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung vom 19.02.2009