19.02.2009: AStA klagt gegen Masterbeschränkung

Potsdam (dpa). »Keine Zulassungsbeschränkungen für den Master« fordert der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität Potsdam. In einer Mitteilung vom Mittwoch beklagte der AStA die Einschränkungen bei Masterstudiengängen. Demnach dürfen in manchen Fächern nur die Studenten einen Master machen, die besonders gute Noten erzielt haben. Der AStA sieht darin eine Verletzung des Grundgesetzes. Jetzt soll das Verwaltungsgericht Potsdam entscheiden, ob die Reglementierung zulässig ist.

Die Universität rechtfertigt die Zulassungsbeschränkungen mit dem sogenannten Bologna Prozess. »Bologna setzt unterschiedliche Kompetenzen für Bachelor und Master voraus«, erklärte Janny Armbruster, Sprecherin der Universität. Nur wer über die nötigen Kompetenzen verfüge, könne im Master weiterstudieren.

Quelle: Neues Deutschland vom 19.02.2009