Viele Universitäten verlangen gute Noten für den Zugang zu ihren Master-Programmen. Andere setzen auf Quoten. Dagegen zieht der Asta der Universität Potsdam vor Gericht.
Nicht jeder hat in Potsdam das Zeug zum Master. Die Studenten der Fächer Biochemie oder BWL müssen mindestens die Note 2,5 erreichen, wenn sie nach dem Bachelor-Abschluss weiter studieren und einen Master-Titel erwerben wollen. Noch enger ist das Nadelöhr für die Kommilitonen aus Fächern wie Informatik und Geoinformatik. Hier schreiben die Zulassungsordnungen der Universität Potsdam vor, dass nur die besten zwei Drittel eines Jahrgangs Zugang zum Master-Abschluss haben.
Diese Hürden hält die Potsdamer Studierendenschaft für verfassungswidrig, und der Asta hat beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Normenkontrollantrag eingereicht. Das Gericht wird prüfen, ob die Zulassungsordnungen der Universität mit Artikel 12 des Grundgesetzes vereinbar sind, der den Studenten die freie Wahl von Ausbildung und Beruf garantiert.
“Die Zugangsregeln sind ineffizient und ungerecht”, sagt Sebastian Schultz, Referent für Studienbedingungen im Asta Potsdam. Die Universität blicke nur auf die Leistung der Studierenden, anstatt ihre Kapazitäten gescheit zu verwalten. Schließlich könne die Hochschule auch nicht garantieren, dass alle Bewerber mit einem guten Notendurchschnitt zum Master zugelassen würden. Was passiert, wenn es mehr gute Kandidaten als Plätze gibt? Schultz rechnet damit, dass bald Kommilitonen vor Gericht ziehen, wenn sie wegen ihrer Note oder wegen der Quote nicht zum Master-Studium zugelassen wurden.
Auch anderen Universitäten drohen derartige Konflikte. Die Hochschulrektorenkonferenz und der Deutsche Hochschulverband schätzen, dass jeder zweite der etwa 3000 Master-Studiengänge, die in Deutschland im Zuge des europaweiten “Bologna-Prozesses” eingeführt wurden, einer Zugangsbeschränkung unterliegt.
Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, ist “durchaus optimistisch”, dass der Normenkontrollantrag des Potsdamer Asta Erfolg hat. “Zwar soll der Bachelor ein berufsqualifizierender Abschluss sein. Aber tatsächlich ist der Master noch für viele Berufe eine Zugangsvoraussetzung.” Das gelte etwa für die Fächer Pharmazie und Architektur. Und 1972 habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Grundrecht auf Berufsfreiheit das Recht auf ein entsprechendes Hochschulstudium umfasse.
Das gilt zwar nicht für “Fortbildungen” wie Promotionen. Und es bedeutet auch nicht, dass man die Einrichtung von Studienplätzen fordern kann. Aber, so argumentieren Juristen wie Bernhard Kempen: Wenn der Master Zugangsvoraussetzung für einen Beruf ist, kann man Bachelor-Absolventen nicht davon ausschließen. “Die Universität muss die Zahl ihrer Studienplätze für Bachelor- und Master-Studium abstimmen”, sagt Kempen. Sie könne nicht 80 Prozent der Mittel in die Grundausbildung stecken und die restliche Ausbildung nur einer kleinen Gruppe zugänglich machen.
Genau das haben aber viele Universitäten getan. Sie haben Zielvereinbarungen mit ihrem Bundesland geschlossen über eine gewisse Zahl an Studienplätzen. Die neuen, modularisierten Studiengänge bedeuteten einen viel größeren Betreuungsaufwand. Jeder Student will betreut, verwaltet und geprüft sein. So wurden die Studierenden teurer, und für die Master-Studenten blieb immer weniger übrig. Die Haushälter der Länder und Universitäten hofften, dass möglichst viele Kandidaten die Universität nach dem 6. Semester verlassen´würden. Diese Rechnung ist vielerorts nicht aufgegangen.
“Dieser Rechtsstreit zeigt das ganze Desaster der konsekutiven Studiengänge”, resümiert Kempen. In Potsdam gibt es derzeit zwar noch keine Engpässe, da die Umstellung auf Bachelor und Master noch nicht lange her ist. Aber der Asta wolle präventiv handeln, sagt Sebastian Schultz. Er fürchtet einen “Solidaritätsverlust” in der Studierendenschaft, wenn die Studenten sich erst klarmachen, dass nach dem Bachelor nur jeder Dritte von ihnen bleiben darf.
Dabei ist es eine Grundidee des Bologna-Prozesses, dass das Studium in zwei Stufen stattfindet, ähnlich wie das angelsächsische System von “undergraduate” und “graduate studies”. Bei der Umsetzung dieses Modells in Deutschland war auch geplant, dass nicht jeder Bachelor-Absolvent automatisch auch ein Master werden kann. Es sollte nicht beispielsweise ein Diplomstudiengang in zwei Etappen geteilt werden, sondern die Idee war: Arbeiten kann man schon mit dem ersten Abschluss, der zweite soll der Weiterbildung und Vertiefung dienen. Nur funktioniere eben dieses Prinzip in vielen Fächern (noch) nicht, sagen Kritiker. Die Universitäten sollten sich zwar Kandidaten für ihre Master-Programme aussuchen dürfen und nicht jeden zulassen müssen. Allerdings dürfe die Auswahl nicht nur nach der Note oder gar nach Prozentzahlen eines Jahrgangs erfolgen, sondern es sollten besondere Fach- oder Sprachkenntnisse berücksichtigt werden. Es müsse genügend Plätze für Master-Kandidaten geben, dafür müssten die eben notfalls von ihrer Heimat-Universität an andere Hochschulen wechseln. Denn der Bologna-Prozess sollte die Studenten selbständiger und mobiler machen.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 09.03.2009
